Grundstückshaftpflichtversicherung
Als Immobilieneigentümer haftet man für sein Grundstück. Sollte einem Dritten etwas auf dem Grundstück passieren, er verletzt sich beispielsweise, so ist er unter Umständen dazu berechtigt, Haftungsansprüche gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend zu machen. Mit dem Abschluss einer Grundstückshaftpflichtversicherung ist es möglich, sich gegen Haftungsansprüche Dritter zu versichern, die in Verbindung mit dem Grundstück stehen.
Die Grundstückshaftpflichtversicherung versichert Schäden, die auf Mängel am Grundstück, am Gebäude oder auch auf zugehörigen Wegen zurückzuführen sind. Typische Beispiele für Mängel dieser Art sind: unsichere Treppengeländer, defekte Beleuchtungen oder herabfallende Dachziegel. Zu den bekanntesten Haftpflichtschäden zählen Unfälle, die sich im Winter bei Schnee und Eis ereignen. Wenn beispielsweise ein Passant auf einem vereisten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, so kann der Passant gegenüber dem Grundstückseigentümer einen Schadensersatzanspruch geltend machen.
Wenn es zum Schadensfall kommt, deckt die Grundstückshaftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Weil die Schadenersatzansprüche unter Umständen sehr hoch ausfallen können, sollte man als Grundstückseigentümer eine entsprechende Versicherung abschließen. Übrigens kann der Versicherungsschutz nicht nur von Eigentümern sondern auch von Mietern und Pächtern abgeschlossen werden.
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