Nützliche Urteile für Bauherren
Wie allseits bekannt, gibt es oft Probleme und viel Ärger beim Erbauen eines neuen Gebäudes. Dieser Ärger endet leider meistens vor dem Gericht. Hierbei ziehen die Immobilienkäufer oft den Kürzeren. Nun werden aus Unwissenheit heraus gleiche Fehler zweimal gemacht. Deshalb ist es auch ratsam, bevor man sich auf die Suche nach einer Immobilie macht, Gerichtsurteile zu lesen und sich so weit es einem möglich ist, zu informieren. Daher haben wir für Sie einige Urteile zusammengestellt, die für Sie von Interesse sein können.
Eigenleistung und Vergabe an Handwerker
So zum Beispiel können Bauherren, die unzufrieden mit ihrem Bauunternehmen sind, den zuvor vereinbarten Bauvertrag kündigen und in Eigenleistung die erforderlichen Bauarbeiten weiter durchführen.
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Eine Klausel in einem Bauvertrag, die beschreibt, dass Sie als Bauherr nur kündigen können, wenn das Bauunternehmen gekündigt hat und Sie Ihre Zahlungen beglichen haben, ist nach dem Landesgericht Berlin (LG Berlin, 26.O.276/05) ungültig.
Eigentumsvorbehalt
Des Weiteren ist nach dem Landesgericht Berlin (LG Berlin, 26.O.276/05) folgende Einschränkung ungültig: Materialien, die bereits auf die Baustelle geliefert oder verbaut wurden sind bis zur Begleichung der Rechnungen inklusive Zinsen im Besitz des Auftragnehmers. Dies ist ausdrücklich falsch. So sagt das Gericht, dass Bestandteile des neuen Gebäudes, die hauptsächlich zu diesem beitragen, automatisch zum Eigentum der Bauherren gehören.
Still-Legung der Baustelle
Stellen Sie sich vor, Sie als Bauherr entscheiden, dass Sie für bestimmte Teilbereiche einzelne Zahlungen noch nicht überweisen. Dies ist völlig legitim, wenn Mängel aufgetreten sind oder Mängel bereits befürchtet werden.
So hat das Landesgericht Berlin entschieden, dass Bauunternehmer in solchen Situation nicht alle Prozesse auf der Baustelle ohne schriftliche Vorankündigung still gelegt werden dürfen. Der Bau läuft weiter. (LG Berlin, 26.O.276/05).
Terminverschiebung
Besteht ein Widerspruch eines Bauherrn gegen Bauausführungen nicht zu Recht, kann das Bauunternehmen den Termin zur Fertigstellung nicht verschieben. Das gleiche gilt nach den Worten der Richter auch, wenn Bauherren Teilbeträge nicht fristgerecht zahlen. (LG Berlin, 26.O.276/05).
Unfallhaftung
Auf Baustellen entstehen oft und schnell Gefahrenstellen. Diese sind immer sichtbar und sicher zu kennzeichnen. Sollte trotzdem bei einer leicht erkennbaren Gefahrenstelle ein Unfall bei der Erbauung eines Hauses auftreten, dann kann der Eigentümer laut Oberlandesgericht Brandenburg nicht dafür haftbar gemacht werden. (OLG Brandenburg, 11 U 20/05).
Verdeckte Provision
Es gibt Makler, die versuchen, verdeckte Provisionen zu erhalten, indem sie einmal vom Käufer der Immobilie als auch von dem Bauträger eine Provision verlangen. Dies muss laut Oberlandesgericht Naumburg (OLG Naumburg, 6 U 109/95) der Makler dem Käufer mitteilen. Eine Provision zur Vermittlung des Gebäudes von neun Prozent sei im angemessenen Rahmen.
Über die maximale Höhe oder die Höhe der Vermittlungsprovision, die man auch als übertrieben oder sittenwidrig bezeichnen kann, besteht derzeit Unklarheit unter den Gerichten.
Von Eigenleistung und Vergabe an Handwerker bis zu verdeckten Provisionen - die Liste der Gerichtsurteile ist lang und überall lauern beim Bau einer neuen Immobilie viele und neue Gefahren.
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