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Darlehensanfrage


Wer eine Immobilie finanzieren will, möchte in der Regel schon zu einem möglichst frühen Zeitpunkt wissen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für ihn in Frage kommen. Außerdem kommt es den meisten Interessenten sehr entgegen, wenn sie ebenso schnell in Erfahrung bringen können, auf welche Höhe sich die Darlehenszinsen belaufen werden.

Im Grunde genommen ist es nicht besonders schwer, diese Informationen in Erfahrung zu bringen. Letzen Endes muss lediglich eine Darlehensanfrage gestellt bzw. der Kontakt zu einem Kreditinstitut aufgenommen werden. Häufig reicht schon ein Gespräch aus, in dem das Vorhaben ausführlich vorgestellt wird, damit eine Finanzierungslösung entwickelt und der Darlehenszins ermittelt werden kann. Allerdings werden den Interessenten in der Regel nur vorläufige bzw. unverbindliche Finanzierungsangebote unterbreitet. Um ein verbindliches Konditionsangebot in den Händen halten zu können, muss das Kreditinstitut dazu beauftragt werden, eine Kreditprüfung vorzunehmen.


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Eine Kreditprüfung nehmen die Kreditinstitute jedoch nur vor, wenn der Antragsteller eine verbindliche Darlehensanfrage stellt. Dazu muss er bei jedem Kreditinstitut ein Dokument unterschreiben, mit welchem er den Auftrag erteilt, ein verbindliches Finanzierungsangebot zu erstellen. Üblicherweise setzt sich eine verbindliche Darlehensanfrage aus zwei Komponenten zusammen. Da wäre zunächst einmal ein Auftragsformular, das vom Interessenten zu unterschreiben ist, damit eine Kreditprüfung vorgenommen werden kann. Bei der zweiten Komponente handelt es sich um ein Formular, mit welchem er das Kreditinstitut dazu berechtigt, eine Schufa-Abfrage vorzunehmen.

Die Unterschrift der Schufa-Klausel ist für die Kreditinstitute von hoher Bedeutung. Ohne Unterschrift des Antragstellers sind sie nicht dazu berechtigt, eine Schufa-Auskunft einzuholen. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass ihnen die unterschriebene Schufa-Klausel im Original vorliegt. Wird die Darlehensanfrage bei einer Filialbank gestellt, so stellt dies weniger ein Problem dar. Bearbeiten Direktbanken oder Baugeldvermittler die Anfrage, so muss die unterschriebene Darlehensanfrage auf dem Postweg versendet werden, damit die Kreditinstitute dazu berechtigt sind, die Schufa-Auskunft abzufragen und verbindliche Konditionsangebote zu erstellen.


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Was die Unterschrift einer Darlehens- oder Finanzierungsanfrage betrifft kann diese im Normalfall bedenkenlos geleistet werden. Mit der bloßen Unterschrift geht man bei seriösen Anbietern keine Verbindlichkeit ein. Dennoch gilt es die jeweiligen Formulare genau zu studieren, bevor man sie unterschreibt. Leider gibt es unter den Anbietern auch schwarze Schafe. Vor allem bei regional tätigen Baugeldvermittlern gilt es vorsichtig zu sein. Hierbei handelt es sich häufig um kleine Unternehmen, die manchmal mit Tricks arbeiten, um die Kunden dazu bewegen, die Finanzierung über sie abzuschließen. Einer dieser Tricks ist es, den Kunden mit der Unterschrift der Darlehensanfrage zur Zahlung einer Sicherheitsleistung zu bewegen. Diese Sicherheitsleistung, die sich meist auf mehrere hundert Euro beläuft, wird dem Darlehensnehmer erstattet, wenn er die Finanzierung über den Vermittler abschließt. Entscheidet er sich für einen anderen Anbieter, so ist die geleistete Zahlung unweigerlich verloren. Damit es gar nicht so weit kommt, sollte man Anfrageformulare dieser Art auf gar keinen Fall unterschreiben. Besser ist es, sich mit seriösen Anbietern in Verbindung zu setzen, die keine Gebühren berechnen und im Vorfeld unverbindliche Konditionen nennen, ohne dass überhaupt eine Unterschrift geleistet werden muss.

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