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Bauabnahme

Welche Bedeutung hat die Bauabnahme

Die Bauabnahme bei einem Neubau, einer Sanierung oder einem ähnlichen Bauvorhaben stellt eines der wichtigsten Punkte in einem Bauvertrag und Bauvorhaben dar. Alles, was hier abgesegnet und als in Ordnung befunden wird, kann und wenn nur sehr schwer im Nachhinein revidiert werden.

Nicht erst kurz vor dem Einzug soll die letzte Bauabnahme sehr gründlich erfolgen. In jedem Teilstadium ist es wichtig, richtig zu kontrollieren, in anderer Weise als vereinbart realisierte Details, Kleinigkeiten oder Schäden eines Bauabschnittes festzuhalten und gegebenenfalls Reparaturen einzuleiten.


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Wenn der Bauherr die Abnahme erteilt, entstehen automatisch die im Vertrag vereinbarten Vergütungsansprüche.  Anschließend beginnen der Verjährungsbeginn, die Beweislast durch den Eigentümer und der Gefahrenübergang an den Kunden. Kunden sollten also sehr wachsam sein, alle Details fotografieren, Mängel schriftlich festhalten und vor allem sich schriftlich bestätigen lassen. Natürlich muss man beachten, dass man wegen kleinen Restarbeiten, unwesentlicher Mängel die gesamte Bauabnahme nicht verweigern kann. Hierfür müssen wesentliche Gründe auftreten.

Und trotzdem lauern weitere Tricks: zum Beispiel sollte eine Bauabnahme immer bei helllichtem Tage vollzogen werden. Manche Handwerker vereinbaren Termine in der Dämmerung. Das Licht auf einer Baustelle ist meist eher spärlich. Deshalb sieht man schlechter verschiedene Baumängel.

Ein anderer Punkt ist, wenn Handwerker bereits vorgefertigte Abnahmeprotokolle geschrieben haben. Diese sollen dann am besten ganz schnell von dem Kunden unterschrieben werden. Geben Sie Acht und tun Sie dies nicht!

Am besten ist es immer, wenn Sie eine Ihnen neutrale Person, d.h. keine, die in Verwandtschaft mit Ihnen steht, zur Bauabnahme mitnehmen. Gut wäre, wenn diese Person ein sehr guten Beobachtungssinn hat, Details einschätzen kann, oder vielleicht sogar aus der Baubranche ist. Falls es später zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, haben Sie dann eine neutrale Zeugin auf Ihrer Seite.

Suchen Sie sich am besten regionale Handwerkerbetriebe, auch wenn diese vielleicht etwas teurer sind, als andere. Denn diese sind bei eventuellen Reparaturen schnell vor Ort greifbar.


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Wie sollten Sie vor Ort vorgehen, um den ketzerischen Spruch „Nach der Bauabnahme ist vor den Mängeln“ zu umgehen?

Kleine Restarbeiten und besondere Mängel notieren und fotografieren Sie.  Alle Punkte, in denen Sie sich nicht mit den anwesenden Personen einigen konnten, nehmen Sie ins Abnahmeprotokoll auf. Dies lassen Sie anschließend sofort unterschreiben. Alle Vorbehalte protokollieren Sie. Bitte geben Sie Acht, dass Sie ganz ahnungslos keine „schlüssige Abnahme“ herstellen. Dies geschieht, falls Sie obwohl noch Restarbeiten zu leisten sind, in die Immobilie einziehen oder Sie vorbehaltlose Zahlungen der Schlussraten tätigen. Zahlen Sie erst, wenn alles fertig gestellt ist und ziehen Sie auch erst dann ein.

Falls Sie sich mit den Beteiligten bei einem wesentlichen Punkt nicht einigen können, ziehen Sie einen dritten und neutralen Sacherständigen hinzu oder leiten Sie ein selbständiges Beweisverfahren ein.

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