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Ausschliesslich die Prolongation in Betracht ziehen

Wer eine Anschlussfinanzierung vornehmen muss, kann sich zwischen zwei Varianten entscheiden. Die erste Variante sieht vor, die Finanzierung beim bisherigen Darlehensgeber fortzusetzen - in solch einem Fall spricht man von einer Prolongation. Die zweite Variante sieht hingegen einen Wechsel des Darlehensgebers vor: Durch die Aufnahme eines Darlehens bei einem anderen Darlehensgeber wird die Restschuld des alten Darlehens abgelöst.

Im Rahmen der Anschlussfinanzierung begehen sehr viele Darlehensnehmer den Fehler, ausschließlich die erste Variante in Betracht zu ziehen. Allerdings ist diese Vorgehensweise nicht empfehlenswert. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, beim bisherigen Darlehensgeber zu bleiben, allerdings wäre es töricht, diese Entscheidung zu treffen, ohne zuvor den Markt durchleuchtet zu haben. Schließlich kann es sich in den vergangenen Jahren so einiges getan haben, unter Umständen besteht die Möglichkeit, bei einem anderen Kreditinstitut ein erheblich günstigeres oder auch flexibleres Darlehen abzuschließen. Demnach gilt es zunächst einmal das Prolongationsangebot des bisherigen Darlehensgebers mit den Finanzierungs- bzw. Umschuldungsangeboten anderer Kreditinstitut zu vergleichen.


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Allerdings gestaltet sich dies gar nicht immer so einfach. Die meisten Kreditinstitute sind nämlich darum bemüht, ihre Kunden weiterhin an sich zu binden. Deshalb lassen sie es sich auch nicht nehmen, sich einiger Tricks zu bedienen, um ihren Kunden den Wechsel zu erschweren. So ist es zum Beispiel bei zahlreichen Kreditinstituten üblich, Prolongationsangebote erst zu einem sehr späten Zeitpunkt zu erstellen. Viele Institute handhaben es so, dass sie Prolongationskonditionen erst drei bis sechs Monate vor Ablauf der Zinsbindung erstellen. Für den Kunden ist dies von großem Nachteil, da er somit keinen vollständigen Darlehensvergleich vornehmen kann.

Dieser Vergleich ist jedoch von hoher Bedeutung. Im Grunde genommen muss dieser schon zu einem erheblich früheren Zeitpunkt vorgenommen werden. Immerhin hat man als Darlehensnehmer schon drei bis vier Jahre vor dem Ablauf der Zinsbindung die Möglichkeit, die Konditionen für die Anschlussfinanzierung durch den Abschluss eines Forward-Darlehens zu sichern. Sollte man ausschließlich eine Prolongation in Betracht ziehen, kann man sich dieser Möglichkeit nicht bedienen. Doch gerade in Zeiten steigender Zinsen können Forward-Darlehen von großem Nutzen sein, um einem weiteren Zinsanstieg entgegenzuwirken.


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Des Weiteren sollte man nicht ausschließlich die Prolongation in Betracht ziehen, weil Prolongationsdarlehen als vergleichsweise teuer gelten. Die meisten Kreditinstitute wissen genau, dass ein Großteil ihrer Kunden es bevorzugt, den bequemen Weg zu gehen und eine Prolongation in Betracht zu ziehen. Schließlich ist diese im Vergleich zu einer Umschuldung mit einem geringeren Aufwand verbunden. Deshalb lassen es sich zahlreiche Darlehensgeber nicht nehmen, ihren Kunden erst einmal vergleichsweise teure Konditionsangebote zu unterbreiten. Oftmals fahren die Darlehensgeber mit dieser Strategie sehr gut, weil die Darlehensnehmer dazu bereit sind, die überhöhten Konditionen anzunehmen. Als aufgeweckter und informierter Darlehensnehmer sollte man sich hingegen nicht so einfach unterkriegen lassen: Wer verhandelt, kann die Konditionen oftmals spürbar verbessern. Dazu benötigt man jedoch ein Druckmittel, was wiederum bedeutet, dass man sich auch mit anderen Kreditinstituten in Verbindung setzen muss, um verbindliche Konditionen für Umschuldungsdarlehen in Erfahrung zu bringen.

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