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Schätzkosten / Wertschätzungsgebühren

Damit Kreditinstitute eine Entscheidung zur Vergabe von Immobiliendarlehen treffen können, müssen sie unter anderem auch eine Objektbewertung vornehmen. Diese Bewertung der Immobilie ist beispielsweise erforderlich, um die Darlehenskonditionen zu ermitteln. Allerdings gestaltet sich diese gar nicht immer so einfach. Bei einigen Immobilien befinden sich die Sachbearbeiter nicht in der Lage, die Immobilie hinsichtlich ihres Wertes zu beurteilen. In solchen Fällen bleibt nur noch die Möglichkeit, die Erstellung eines Gutachtens in Auftrag zu geben.


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Wenn die Antragsteller dies zu hören bekommen, dann schrecken sie häufig erst einmal zurück. Verwunderlich ist das nicht, schließlich ist die Erstellung eines Gutachtens mit entsprechenden Kosten verbunden. Im Folgenden wird aufgezeigt, mit welchen Kosten bei der Gutachtenerstellung zu rechnen ist und wer diese zu tragen hat.

Zunächst einmal zur Höhe der Kosten, die aus der Beauftragung eines Gutachters resultieren. Verallgemeinert lässt sich nur sehr schwer eine Aussage darüber treffen, wie hoch die Kosten ausfallen. Zum einen hängt es davon ab, wer das Gutachten erstellt, zum anderen entscheidet auch der Umfang des Gutachtens über die Höhe der Kosten.


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Damit die Schätzkosten nicht unnötig hoch ausfallen, kooperieren sehr viele Banken mit regionalen Gutachterbüros. Dank der geschlossenen Kooperationen erhalten sie Vorzugskonditionen, wenn es um die Erstellung von Wertgutachten geht. In solch einem Fall belaufen sich die Schätzungskosten auf ungefähr 300 bis 500 Euro. Sofern ein Sachverständiger beauftragt wird, der keinen Kooperationsvertrag mit dem Kreditinstitut geschlossen hat oder der Kaufinteressent selbst ein Wertgutachten in Auftrag gibt, ist mit Kosten in Höhe von ungefähr 500 bis 1.000 Euro zu rechnen.


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Noch interessanter als die Frage nach der Höhe der Kosten, ist die Frage nach der Kostenübernahme. Allerdings ist auch diese Frage nicht so einfach zu beantworten. Ob die Wertschätzungsgebühren vom Kaufinteressenten oder vom Kreditinstitut übernommen werden müssen, ist teilweise ganz unterschiedlich geregelt. Einige Kreditinstitute handhaben es so, dass sie für die Kosten aufkommen, andere bestehen hingegen auf eine Kostenübernahme durch den Kunden.

Ist eine Kostenübernahmen durch den Kunden vorgesehen, so wird dieser selbstverständlich im Vorfeld über die Höhe der Kosten informiert. Des Weiteren muss er einen Auftrag unterschreiben, mit welchem das Kreditinstitut bemächtigt wird, einen Sachverständigen einzuschalten - gleichzeitig sichert er mit seiner Unterschrift zu, die anfallenden Kosten zu übernehmen. In solch einem Fall stellt der Gutachter seine Rechnung direkt an den Kaufinteressenten. Es gibt aber auch einige Kreditinstitute, die die Schätzkosten nicht dem Kunden aufbürden, sondern sie selbst übernehmen. Sofern dies der Fall ist, muss der Antragsteller in der Regel kein Auftragsformular unterschreiben. Stattdessen wird die Abwicklung vollständig vom Kreditinstitut übernommen, an welches auch die Rechnung geht.

Wie sich viele Menschen bestimmt denken können gab es zwischen den Antragstellern und den Kreditinstituten schon des Öfteren Streitigkeiten im Hinblick auf die Übernahme der Wertschätzungsgebühren. Dieser Fall tritt vor allem dann ein, wenn das Gutachten erstellt wurde, letzten Endes aber kein Darlehensvertrag zwischen den beiden Parteien zustande gekommen ist.

In solch einer Situation kommt es ganz darauf an, aus welchem Grund der Darlehensvertrag nicht zustande gekommen ist. Wenn beispielsweise die Bank eine Finanzierungszusage erteilt und der Antragsteller die Entscheidung trifft, den Darlehensvertrag nicht anzunehmen, so ist die Bank durchaus dazu berechtigt, vom Antragsteller eine Übernahme der Schätzkosten zu fordern - selbst wenn zuvor vereinbart wurde, dass die Bank die Kosten übernimmt.

Unter anderem kann der Darlehensvertrag auch deshalb nicht zustande kommen, weil sich das Kreditinstitut gegen eine Finanzierung ausspricht. In solchen Fällen kommt es des Öfteren vor, dass die Kreditinstitute dennoch vom Antragsteller verlangen, die Wertschätzungsgebühren zu übernehmen. Allerdings können sich die Verbraucher gegen diese Praxis wehren: im Jahr 2007 kam es zu einem Rechtsstreit zwischen einem potentiellen Darlehensnehmer und einer Bausparkasse. Die Bausparkasse hatte sich gegen eine Darlehensvergabe ausgesprochen, forderte aber dennoch die Übernahme der Kosten durch den Kunden. Das Gericht entschied, dass diese Vorgehensweise nicht rechtens ist und das Kreditinstitut die Kosten selbst tragen muss.

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