Restschuldversicherung
Bei der Aufnahme von Immobiliendarlehen geht es in den meisten Fällen um beachtliche Summen. Das durchschnittliche Finanzierungsvolumen im Bereich der Immobilienfinanzierung liegt bei rund 140.000 Euro. Hierbei handelt es sich um einen stolzen Betrag, aus welchem entsprechend hohe Darlehensraten hervorgehen können. Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass Darlehensnehmer schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten können, wenn sie sich beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage befinden, die Darlehensraten weiterhin aufzubringen. Sollten keine ausreichend hohe Ersparnisse existieren, so kann es vergleichsweise schnell zum Verkauf der Immobilie oder im schlimmsten Fall sogar zur Zwangsversteigerung kommen.
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Glücklicherweise haben Darlehensnehmer heutzutage die Möglichkeit, sich gegen finanzielle Schäden, die aus dem Verlust der Einkommensquelle resultieren, zu versichern. Durch eine so genannten Restschuldversicherung kann ein entsprechender Versicherungsschutz erlangt werden.
Mit dem Abschluss einer Restschuldversicherung können sich Immobilieneigentümer gleich gegen mehrere Gefahren und Schadensarten versichern. Üblicherweise versichert jede Restschuldversicherung den Tod des Versicherungsnehmers und bietet somit einen Hinterbliebenenschutz. Sollte der Versicherungsnehmer versterben und das Immobiliendarlehen noch nicht vollständig getilgt sein, so springt der Versicherer ein und löst den Restschuldbetrag des Darlehens ab. Somit ist die Immobilie lastenfrei, was für die Hinterbliebenen bedeutet, diese nicht zwingend verkaufen zu müssen.
Neben dem Hinterbliebenenschutz kann eine Restschuldversicherung noch weitere Leistungen enthalten. In Abhängigkeit vom Versicherer und dem jeweiligen Versicherungsprodukt besteht auch die Möglichkeit, einen Schutz gegen Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit zu erlangen. Sollte der Versicherungsnehmer arbeitslos oder berufsunfähig werden, springt der Versicherer ebenfalls ein - allerdings wird in diesen Fällen nicht die Restschuld abgelöst. Stattdessen übernimmt der Versicherer die Darlehensraten bis zu einer zuvor vereinbarten Höhe. Sobald der Versicherungsnehmer wieder ein Einkommen bezieht, muss er die Fortzahlung der Darlehensraten wieder selbst übernehmen.
Üblicherweise erfolgt der Abschluss einer Restschuldversicherung nahezu zeitgleich mit der Darlehensaufnahme. Der Versicherungsbeitrag ist in den meisten Fällen in Form einer Einmalzahlung zu entrichten. Die Höhe des Beitrags ist in erster Linie von der Versicherungssumme bzw. vom Darlehensbetrag abhängig. Des Weiteren kann auch der Versicherungsumfang auf die Beitragshöhe Einfluss nehmen. Mit welcher Beitragshöhe im Allgemeinen zu rechnen ist, lässt sich nur schwer sagen - bei einem durchschnittlichen Finanzierungsvolumen sollte man mit einer Beitragshöhe von ca. 1.000 Euro rechnen. Sofern man diesen Beitrag nicht auf Anhieb aufbringen kann oder möchte, besteht bei einigen Banken und Versicherern auch die Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag über das Immobiliendarlehen mitzufinanzieren. Im Übrigen räumen mehrere Versicherer ihren Kunden die Option ein, die Beitragshöhe durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zu senken. Im Falle einer Arbeitslosigkeit würde das beispielsweise bedeuten, dass der Versicherer die Darlehensrate nicht in voller Höhe übernimmt.
Der Abschluss einer Restschuldversicherung für Immobiliendarlehen kann in den meisten Fällen direkt beim Darlehensgeber erfolgen. Diese kooperieren mit entsprechenden Spezialversicherern, die einen entsprechenden Versicherungsschutz anbieten. Aufgrund dieser Tatsache muss die Restschuldversicherung nicht zwingend beim Darlehensgeber abgeschlossen werden. Wenn man zum Beispiel eine Versicherungslösung bevorzugt, die nicht vom Darlehensgeber vermittelt werden kann, so besteht die Möglichkeit, diese direkt beim jeweiligen Versicherer abzuschließen.
Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der Restschuldversicherung für Immobiliendarlehen um ein Versicherungsprodukt handelt, über dessen Notwendigkeit der Darlehensnehmer selbst entscheiden sollte. Wenn sich zum Beispiel ein Darlehensnehmer von seinem Kreditinstitut dazu gedrängt fühlt, die Versicherung abzuschließen, ist es unter Umständen empfehlenswert, sich für einen anderen Darlehensgeber zu entscheiden. Leider ist nämlich seit einigen Jahren der Trend festzustellen, dass immer mehr Kreditinstitute verstärkt auf den Verkauf von Versicherungslösungen drängen, um somit zusätzliche Provisionseinnahmen zu erzielen.
Des Weiteren gilt es zu wissen, dass auch noch andere Möglichkeiten existieren, um sich selbst oder auch die Angehörigen vor den angesprochenen Gefahren zu schützen. Eine wirkliche Alternative in Sachen Hinterbliebenenschutz stellt zum Beispiel die Risikolebensversicherung dar. Sie zeichnet sich vor allem durch ihre Flexibilität sowie eine mögliche Kostenersparnis aus.
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