Kontoführungsgebühren
Wenn von Kontoführungsgebühren die Rede ist, denken viele Menschen zunächst einmal an Girokonten. Allerdings werden für die Kontoführung nicht nur im Bereich des Girokonten Kosten berechnet. Auch im Bereich der Immobilienführung kann es unter Umständen vorkommen, dass einige Anbieter Kontoführungsgebühren berechnen.
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Sofern ein Kreditinstitut Kosten für die Kontoführung berechnet, werden diese entweder monatlich oder quartalsweise fällig. Im Hinblick auf die Höhe der Kontoführungsgebühren ist es nicht gerade einfach, konkrete Zahlenwerte zu nennen – in Abhängigkeit von den jeweiligen Vertragsbestandteilen können die Gebühren unterschiedlich hoch ausfallen. Im Durchschnitt belaufen sie sich auf einen Betrag, der ungefähr zwischen 30 und 100 Euro im Jahr liegt.
Seit einigen Jahren ist der Trend festzustellen, dass sich immer weniger Kreditinstitute für die Berechnung von Kontoführungsgebühren entscheiden. Das Baufinanzierungsgeschäft ist äußerst umkämpft, weshalb es sich mittlerweile nur noch die wenigsten Anbieter leisten können, Gebühren für die Kontoführung oder Kontobereitstellung zu erheben. Gerade bei den Direktbanken kommt dies nur noch äußerst selten vor. Eine Ausnahme stellen lediglich Spezialfinanzierungen bzw. besondere Finanzierungslösungen dar. Wenn es zum Beispiel um die Aufnahme eines Fremdwährungsdarlehens geht, dann bestehen durchaus mehrere Kreditinstitute auf die Zahlung von Kontoführungsgebühren. Ähnlich verhält es sich mit Immobiliendarlehen ausländischer Banken, die es auch Darlehensnehmern mit einem vergleichsweise schlechten Schufa-Score gestatten, ein Immobiliendarlehen aufzunehmen.
Auch wenn es heutzutage nur noch selten vorkommt, dass die Kreditinstitute im Bereich der Immobilienfinanzierung auf die Zahlung von Kontoführungsgebühren bestehen, sollte man beim Vergleich mehrerer Darlehensangebote stets überprüfen, ob die Gebühren berechnet werden. Wer ausschließlich auf die Höhe des effektiven Jahreszinses achtet läuft Gefahr, eine Fehlentscheidung zu treffen, weil die Kontoführungsgebühren laut der Preisangabenerordnung nicht im Effektivzins berücksichtigt werden müssen. Außerdem sollte man die Höhe der Gebühren auf keinen Fall unterschätzen. Schließt man beispielsweise ein Darlehen mit einer Zinsbindung von 15 Jahren ab, bei welchem sich die monatlichen Kontoführungsgebühren auf einen Betrag von 8 Euro belaufen, so werden innerhalb der Zinsbindung insgesamt 1.440 Euro an zusätzlichen Gebühren fällig.
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