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Effektiver Jahreszins und anfänglicher Jahreszins

Dass Zinssatz nicht gleich Zinssatz ist, wird man spätestens feststellen, wenn man zum ersten Mal ein verbindliches bzw. individuell ermitteltes Angebot für ein Immobiliendarlehen vor sich liegen hat. Auf einem Finanzierungsangebot können bis zu vier unterschiedliche Zinssätze festgehalten sein, was einen Interessenten durchaus ein wenig verwirren kann. Bei diesen Zinssätzen handelt es sich um den effektiven Jahreszins, den anfänglichen Jahreszins, den Nominalzins und den Bereitstellungszins. Vor allem die beiden erstgenannten Zinssätze bereiten vielen Verbrauchern Schwierigkeiten, weshalb sie im Folgenden ausführlich erläutert werden. Zur Vervollständigung werden abschließend auch die beiden anderen Zinssätze vorgestellt.


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Zunächst noch ein kurzer Hinweis, weshalb die Kreditinstitute so verfahren und auf ihren Darlehensangeboten gleich mehrere Zinssätze ausweisen. Diese Vorgehensweise ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Kreditinstitute gesetzlich dazu verpflichtet sind, den effektiven Jahreszins auf ihren Angeboten auszuweisen. Auf diese Weise soll eine möglichst hohe Transparenz für den Verbraucher geschaffen werden. Die anderen Zinssätze werden auf freiwilliger Basis ausgewiesen - unter anderem um es dem potentiellen Darlehensnehmer zu erleichtern, Kreditberechnungen durchzuführen.

Nun zum effektiven Jahreszins: wie bereits erwähnt wurde sind die Kreditinstitute dazu verpflichtet, ihn auf ihren Darlehensangeboten auszuweisen. Er gibt Aufschluss darüber, welche direkten Kosten aus einem Darlehen resultieren. Im Effektivzins werden nämlich nicht nur die reinen Zinskosten, sondern auch weitere Kosten wie zum Beispiel Bearbeitungsgebühren oder Abschlusskosten berücksichtigt. Dank des effektiven Jahreszinses können die Verbraucher mehrere Kreditangebote von unterschiedlichen Anbietern vergleichen, ohne Angst haben müssen, weitere Kosten zu übersehen. Aus diesem Grund wird der Effektivzins auch gern als Vergleichszins bezeichnet.


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Allerdings ist beim Vergleich von Finanzierungsangeboten zu berücksichtigen, dass der Effektivzins ausschließlich Kosten einbezieht, die unmittelbar aus dem Darlehen resultieren. Weitere Kosten wie zum Beispiel Wertschätzungsgebühren oder Beiträge für eine Restschuldversicherung beinhaltet er nicht. Folglich gilt es beim Vergleich einzelner Konditionsangebote vorsichtig zu sein und nicht ausschließlich auf den effektiven Jahreszins zu achten.

Beim anfänglichen Jahreszins handelt es sich um einen Zinssatz, der zwei unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Bei variablen Darlehen wie zum Beispiel CAP-Darlehen bezeichnet er den Zinssatz, der unmittelbar nach Vertragsabschluss gilt. In Abhängigkeit von der Zinsentwicklung kann sich dieser jedoch ändern bzw. vom Darlehensgeber angepasst werden.


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Im Bereich klassischer Immobiliendarlehen bzw. Darlehen mit vereinbarter Zinsbindung bezeichnet der anfängliche Jahreszins ebenfalls den Zinssatz, der unmittelbar nach Abschluss des Darlehensvertrags gilt. Der Unterschied zum variablen Darlehen besteht darin, dass er nicht verändert werden kann. Erst nach dem Ablauf der Zinsbindung ist eine Zinsanpassung möglich.

Bezüglich des anfänglichen Jahreszinses ist zu ergänzen, dass er von zahlreichen Menschen mit der anfänglichen Tilgung verwechselt wird. Hierbei handelt es sich jedoch um den Tilgungssatz, der für Annuitätendarlehen vereinbart wird. Bei dieser Darlehensform setzt sich die Darlehensrate aus Zins und Tilgung zusammen. Weil die Zinslast aufgrund der Tilgung immer geringer wird, die Darlehensrate jedoch stets gleich hoch ausfällt, steigt der Tilgungsanteil der Rate mit der Zeit immer weiter an. Der anfängliche Tilgungssatz gibt somit darüber Auskunft, auf welche Höhe sich der Tilgungsanteil unmittelbar nach Abschluss des Darlehens beläuft.

Wie bereits einleitend erwähnt wurde existieren neben dem jährlichen Effektivzins und dem anfänglichen Jahreszins noch zwei weitere Zinssätze. Zur Vervollständigung sollen sie an dieser Stelle kurz vorgestellt werden.

Zum einen ist oft vom Nominalzins die Rede. Er verkörpert den eigentlichen Zinssatz, der über die Zinsbelastung bestimmt. Weitere Kosten wie zum Beispiel Kontoführungsgebühren sind in ihm nicht berücksichtigt. Er wird zwingend benötigt, um Darlehensberechnungen durchführen zu können.

Zum anderen gibt es noch den Bereitstellungszins. Er kommt ausschließlich zum Tragen, wenn das Darlehen nicht innerhalb einer vertraglich vereinbarten Zeit vollständig abgerufen wird. Sollte ein Darlehensnehmer nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit abrufen, so werden auch auf den noch nicht abgerufenen Teilbetrag Zinsen, die so genannten Bereitstellungszinsen, fällig.

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