Kosten der Finanzierung
Mit welchen konkreten Kosten ein Darlehensnehmer zu rechnen hat, hängt ganz von der Gestaltung seiner Finanzierung ab. Auf dieser Seite ist eine Übersicht aller Kosten zu finden, die aus dem Abschluss eines Immobiliendarlehens resultieren können. Auf den nachfolgenden Seiten werden die einzelnen Kostenarten ausführlich erläutert.
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Zunächst folgt eine Übersicht einzelner Kostenarten, die mit dem Darlehen in direkter Verbindung stehen. Hierbei handelt es sich um Kosten, die sowohl einmalig als auch dauerhaft anfallen können.
Den ersten und gleichzeitig größten Kostenfaktor machen selbstverständlich die Zinsen aus. Die Höhe der Zinsbelastung ist vom Zinssatz abhängig, der im Darlehensvertrag vereinbart wird. In Finanzierungsangeboten wird üblicherweise der Effektivzins ausgewiesen, weil es anhand dieses Zinssatzes möglich ist, Darlehensangebote verschiedener Kreditanbieter miteinander zu vergleichen.
Eine weitere Art von Zinsen stellen die so genannten Bereitstellungszinsen dar. Sie werden fällig, wenn es dem Darlehensnehmer nicht gelingt, sein Immobiliendarlehen innerhalb eines vertraglich vereinbarten Zeitraums (der so genannten bereitstellungszinsfreien Zeit) abzurufen.
Bei der Finanzierung bestimmter Vorhaben werden Immobiliendarlehen nicht auf einmal ausgezahlt. Sofern mehrere Auszahlungen, so genannte Teilauszahlungen, erforderlich sind, können zusätzliche Kosten entstehen. Ob und in welchen Fällen der Darlehensnehmer Teilauszahlungszuschläge zu entrichten hat, ist im Darlehensvertrag festgehalten.
Bei den Kontoführungsgebühren handelt es sich um Gebühren, die nicht nur Darlehensnehmern bekannt sind. Wer bei einem Kreditinstitut ein Konto führt (unabhängig davon, ob es sich um ein Girokonto oder um ein Kreditkonto handelt), kann in Abhängigkeit von den getroffenen Vertragsbedingungen dazu verpflichtet sein, diese Gebühren zu entrichten.
Neben Kosten, die mit dem Darlehen in direkter Verbindung stehen bzw. aus diesem resultieren, gibt es noch weitere Arte von Kosten. Es folgt eine Übersicht der Kostenarten, die bei der Aufnahme eines Immobiliendarlehens entstehen können, aber nicht unmittelbar aus diesem resultieren.
Typische Kosten dieser Art sind Schätzkosten. Sie werden fällig, wenn ein Gutachter bestellt werden muss, der eine Ermittlung des Objektwertes durchführt. Die Höhe der Gutachterkosten sollte nicht unterschätzt werden - allerdings sind die Kosten nicht in allen Fällen vom Darlehensnehmer zu tragen.
Weitere Kosten, die ebenfalls nicht unerheblich sind, können beim Abschluss einer Restschuldversicherung anfallen. Bei diesen Kosten handelt es sich schlichtweg um den Versicherungsbeitrag, der aus dem Abschluss der Versicherung hervorgeht. Ob der Beitrag einmalig oder regelmäßig entrichtet werden muss, hängt vom gewählten Versicherungsprodukt ab.
Zu guter Letzt soll auf das Zinsänderungsrisiko hingewiesen werden. Dieses Risiko bezeichnet die Gefahr, dass sich der Zinssatz des Immobiliendarlehens verändert bzw. ansteigt und es somit zu einem automatischen Anstieg der Zinslast kommt. Es gibt zwei Situationen, in denen das Zinsrisiko auftreten kann: zum einen wenn sich der Darlehensnehmer für den Abschluss eines Darlehens mit variablem Zinssatz entscheidet. Zum anderen kann es auftreten, wenn der Auslauf der Zinsbindung bevorsteht und die Restschuld noch vergleichsweise hoch ist. Durch eine optimale Gestaltung der Finanzierung kann das Zinsrisiko jedoch drastisch minimiert oder sogar völlig ausgeschlossen werden.
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