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Unterlagen für die Kreditprüfung

Um von einem Kreditinstitut ein Konditionsangebot zu erhalten ist es sehr häufig erforderlich, zunächst einmal eine Vielzahl an Unterlagen einzureichen. Die Unterlagen dienen zur Überprüfung der Angaben, die vom Antragsteller gemacht wurden. Bei einigen Banken und Baugeldvermittlern ist es auch ohne die Einreichung von Unterlagen möglich, Finanzierungsangebote zu erhalten - doch spätestens wenn man eine verbindliche Finanzierungszusage erhalten möchte, müssen die Unterlagen eingereicht werden.

Damit die Kunden darüber Bescheid wissen, welche Unterlagen zur Kreditprüfung benötigt werden, händigen Bank- und Finanzierungsberater oftmals standardisierte Unterlagenlisten aus. Allerdings geht es vielen Bankkunden so, dass sie gar nicht alle der geforderten Unterlagen kennen - insbesondere die Objektunterlagen bereiten vielen Antragstellern Schwierigkeiten. Im Folgenden wird aufgezeigt, welche Dokumente von den Kreditinstituten benötigt werden, um eine Kreditentscheidung treffen zu können. Ergänzend werden die Dokumente, die am häufigsten Schwierigkeiten bereiten, näher vorgestellt.


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Unterlagen zur Person sowie zur Bonität

  • Kopie des Personalausweises
  • Die letzten 3 bis 6 Gehaltsabrechnungen
  • Einkommensteuerbescheid
  • Eigenkapitalnachweis (z.B. Kontoauszüge)
  • Nachweise über weitere Einkünfte (z.B. Kontoauszüge, die Mieteinkünfte belegen)
  • Nachweise über Verbindlichkeiten (z.B. Kontoauszüge von Ratenkrediten)

 

Objektunterlagen

  • Entwurf des Kaufvertrags
  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Ansichten
  • Objektfotos
  • Grundrisszeichnung
  • Wohnflächenberechnung
  • Berechnung des umbauten Raumes / Kubatur
  • Schnittzeichnung
  • Teilungserklärung (ausschließlich bei Eigentumswohnungen)

 

Das erste Dokument, das an dieser Stelle näher vorgestellt werden soll, ist der Kaufvertragsentwurf. Er ist von hoher Bedeutung und wird von Kreditinstituten benötigt, um in Erfahrung zu bringen, zu welchen Bedingungen die Eigentumsübertragung erfolgt. Vor der Auszahlung des Darlehens bestehen die Darlehensgeber sogar auf die Einreichung einer beglaubigten Abschrift des originalen Kaufvertrags.

Den Kaufvertragsentwurf können potentielle Darlehensnehmer direkt beim Verkäufer anfordern. In den meisten Fällen haben die Verkäufer bereits entsprechende Vertragsentwürfe vorliegen - insbesondere wenn das Objekt schon seit längerer Zeit auf dem Markt angeboten wird. Wird die Immobilie von einem Makler angeboten, so kann dieser den Kaufvertrag beschaffen.

Ist es hingegen so, dass die Immobilie erst seit kurzer Zeit vermarktet wird, so muss ein Vertragsentwurf nicht zwingend vorhanden sein. Genau betrachtet ist das sogar noch besser, da sich somit die Möglichkeit gibt, zusammen mit dem Verkäufer einen Notartermin zu vereinbaren, an welchem die Vertragsinhalte gemeinsam besprochen werden. In solch einem Fall dauert es meist ein paar Tage, bis der Notar den Entwurf fertig gestellt hat.

Ein weiteres Dokument, mit dessen Beschaffung sich viele Menschen schwer tun, ist der Grundbuchauszug. Bei ihm handelt es sich um nichts anderes als um eine Abschrift des Grundbuchblatts - darauf sind alle Informationen ersichtlich, die im Grundbuch der jeweiligen Immobilie zu finden sind. Er gibt beispielsweise über die Eigentumsverhältnisse und die Nutzungsart der Immobilie Auskunft. Außerdem ist dem Grundbuchauszug zu entnehmen, ob die Immobilie mit Grundpfandrechten belastet ist.


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Die Beschaffung des Grundbuchauszugs kann sich äußerst schwierig gestalten, da nur ein kleiner Personenkreis dazu berechtigt ist, ihn anzufordern. Zu diesem Kreis zählen unter anderem die Eigentümer sowie eingetragene Gläubiger. Kaufinteressenten sind hingegen nicht dazu berechtigt Grundbuchauszüge anzufordern. Dies ist nur möglich, wenn ihnen eine Vollmacht erteilt wird.

Grundbuchauszüge können auf dem Grundbuchamt beantragt werden. Die Erstellung kann unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nehmen und ist mit einer geringen Gebühr verbunden. Des Weiteren verfügen auch einige Notare über die Möglichkeit, auf elektronischem Wege Einsicht in Grundbücher zu erlangen und somit Grundbuchauszüge zu erstellen. Sofern ein aktueller Grundbuchauszug benötigt wird und man sich mit dem Notar bezüglich des Kaufvertrags trifft, bietet es sich an, den Notar dabei gleich um die Erstellung eines aktuellen Auszugs zu bitten.

Flurkarten, Ansichten, Grundrisszeichnen, Wohnflächenberechnungen und Schnittzeichnungen sind Objektunterlagen, die Auskunft über Lage, Bauart und Größe einer Immobilie geben. Sie werden von den Kreditinstituten benötigt, um Immobilien zu

bewerten - immerhin können sich die Kreditsachbearbeiter mit Hilfe dieser Dokumente buchstäblich ein Bild von der jeweiligen Immobilie machen.

Die Schwierigkeit besteht für angehende Käufer vor allem darin, diese Unterlagen zu beschaffen - insbesondere wenn es sich um Immobilien älteren Baujahrs handelt. Eigentlich befinden sich die Eigentümer im Besitz dieser Dokumente. In der Praxis kommt es jedoch häufiger vor, dass sie im Laufe der Jahre verloren gegangen sind. In solchen Fällen ist das Bauamt eine der besten Anlaufstellen. Da die Unterlagen Bestandteil des einstigen Bauantrags waren, sind dort oftmals Kopien zu finden. Allerdings kann es zuweilen schon eine ganze Weile dauern, bis die Unterlagen im Archiv ausfindig gemacht wurden.

Ein besonders interessantes Dokument ist die Teilungserklärung. Die große Besonderheit besteht darin, dass es wirklich sehr viele Menschen gibt, die während des Gesprächs mit ihrem Finanzierungsberater zum ersten Mal in ihrem Leben von diesem Dokument hören. Dementsprechend wissen sie auch nicht, worüber die Teilungserklärung Auskunft gibt und wo sie diese erhalten können.

In einer Teilungserklärung ist festgehalten, aus wie vielen Wohneinheiten sich ein Mehrfamilienhaus zusammensetzt und wie die Eigentumsanteile im Bezug auf die einzelnen Wohneinheiten verteilt sind. Diese Informationen werden von den Kreditinstituten benötigt, um die Immobilie bewerten zu können.

Bei der Beschaffung der Teilungserklärung ist ebenfalls der Verkäufer die erste Anlaufstelle. Sollte er das Dokument nicht besitzen, gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten, es zu beschaffen. Die erste Möglichkeit besteht darin, einen anderen Eigentümer (zum Beispiel den Eigentümer der Nachbarwohnung) davon zu überzeugen, eine Kopie anzufertigen. Dies ist möglich, da in dessen Teilungserklärung dieselben Informationen festgehalten sind. Alternativ kann auch das Bauamt aufgesucht werden oder der Notar, der die Teilungserklärung einst beglaubigt hat. Allerdings ist in diesen Fällen mit Kosten für die Erstellung einer Abschrift zu rechnen.

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