Realkredit
Wenn man sich mit dem Thema Immobilienfinanzierung auseinandersetzt, kann es durchaus passieren, dass man auf den Begriff Realkredit stößt. Hierbei handelt es sich um einen Begriff, den viele Menschen nicht zuordnen können. Zum besseren Verständnis wird er im Folgenden erläutert.
Zunächst einmal ist anzumerken, dass es sich beim Realkredit keinesfalls um eine Kreditart handelt, die ausschließlich im Bereich der Immobilienfinanzierung anzutreffen ist. Neben Immobiliendarlehen gibt es noch weitere Kredite, die als Realkredit bezeichnet werden. Genau betrachtet kann jeder Kredit als Realkredit bezeichnet werden, so lange er durch einen Sach- oder Vermögenswert besichert wird. Hierunter ist zu verstehen, dass entweder ein Sachwert wie zum Beispiel eine Immobilie oder ein Vermögenswert wie zum Beispiel ein Aktiendepot als Sicherheit dienen. Sollte sich der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage befinden, die Kreditraten aufzubringen, so ist der Kreditgeber dazu berechtigt, den Sach- oder Vermögenswert zu veräußern, um somit die Restschuld abzulösen.
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Im Bereich der Immobilienfinanzierung werden Realkredite logischerweise über Immobilien besichert bzw. um genau zu sein, über so genannte Grundpfandrechte. Hierunter sind Hypotheken und Grundschulden zu verstehen. Allerdings werden Kredite in der heutigen Zeit nur noch äußerst selten über Hypotheken besichert. Die meisten Kreditgeber bestehen auf die Eintragung von Grundschulden, weil diese im Vergleich zu den Hypotheken mehrere Vorteile mit sich bringen.
Damit ein Kredit im Bereich der Immobilienfinanzierung als Realkredit bezeichnet werden darf, muss neben der Besicherung über einen Sach- oder Vermögenswert noch eine weitere Voraussetzung erfüllt sein. Gemeint ist der Beleihungsauslauf, dessen Wert die Grenze von 60 Prozent nicht überschreiten darf. Dies bedeutet, dass der Kreditbetrag maximal 60 Prozent des Beleihungswertes (der ungefähr dem Objektwert entspricht) betragen darf. Beläuft sich ein Immobiliendarlehen auf einen Wert, der unterhalb der Beleihungsgrenze von 60 Prozent liegt, so spricht man auch von einem Darlehen, das sich im Realkredit-Bereich befindet.
Realkredite gelten aus Sicht der Kreditgeber besonders sicher - schließlich sind die Kredite über Immobilien besichert und liegen weit unterhalb der Objektwerte. Somit fällt das Verlustrisiko der Kreditgeber vergleichsweise gering aus. Aus diesem Grund sind sie auch dazu bereit, den Kreditnehmern besonders attraktive Kreditkonditionen einzuräumen. Wenn man als angehender Kreditnehmer darauf aus ist, in den Genuss der besten Kreditkonditionen zu gelangen, gilt es den gewünschten Immobilienkredit über die Immobilie zu besichern und ausreichend viel Eigenkapital einzusetzen.
Übrigens gibt es zahlreiche Kreditinstitute, die ihre Immobiliendarlehen splitten bzw. in zwei Tranchen aufteilen. Bei der ersten Darlehenstranche handelt es sich um den Realkredit, bei der zweiten um den Kreditbetrag, der über diesen hinausreicht. Allerdings bekommen die Kreditnehmer hiervon in aller Regel nichts mit, da es sich hierbei lediglich um eine interne Aufteilung des Kredits zur Ermittlung der Konditionen handelt. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Kreditgeber wie zum Beispiel einige Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen, die ihre Kredite tatsächlich aufteilen und bei einer entsprechenden Immobilienfinanzierung zwei Darlehenskonten anlegen. In solch einem Fall wird der Kunde dazu verpflichtet, zunächst die zweite Tranche (für die auch ein höherer Zinssatz berechnet wird) zu tilgen, weil diese außerhalb des Realkredit-Bereichs liegt. Allerdings ist diese Verfahrensweise immer seltener in der Praxis anzutreffen.
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