Nebenkosten
Bei einem Immobilienerwerb fallen neben dem Kaufpreis noch weitere Kosten an, die vom Käufer zu übernehmen sind. Die so genannten Nebenkosten können einen ganz beträchtlichen Anteil ausmachen und sollten deshalb auf gar keinen Fall unterschätzt werden. Auf dieser Seite wird erläutert, welche Nebenkosten beim Erwerb von Immobilieneigentum anfallen und auf welche Höhe sie sich belaufen können.
Grunderwerbsteuer
Den ersten und gleichzeitig größten Posten macht die Grunderwerbsteuer aus. Bemessungsgrundlage dieser Steuer ist der Kaufpreis. Die Höhe der Steuer beläuft sich üblicherweise auf 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Weil der Steuersatz jedoch nicht vom Bund, sondern von den einzelnen Bundesländern festgesetzt wird, kann es auch Ausnahmen geben. Eine dieser Ausnahmen ist Berlin: in der Hauptstadt beläuft sich die Höhe der Grunderwerbsteuer auf 4,5 Prozent vom Kaufpreis.
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Abgesehen von einer Ausnahme lässt sich die Zahlung der Grunderwerbsteuer nicht umgehen. Um sicherzustellen, dass die Steuer auch tatsächlich entrichtet wird und bei den Kommunen ankommt, kann die Eigentumsumschreibung erst erfolgen, nachdem der Käufer die Steuer entrichtet hat und vom Finanzamt die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt wurde. Bei der zuvor erwähnten Ausnahme handelt es sich um die Eigentumsübertragung von Immobilieneigentum, die innerhalb der Familie stattfindet. Diesbezüglich ist zu beachten, dass ausschließlich Eigentumsübertragungen, die in direkter Linie erfolgen, von der Zahlung der Grunderwerbsteuer befreit sind. Solch eine Übertragung liegt zum Beispiel vor, wenn Eltern ihre Immobilien an ihre Kinder verkaufen.
Kommt es zu einer nachträglichen Kaufpreisminderung, so hat der Käufer das Recht, eine anteilsmäßige Steuererstattung zu fordern. Die Erstattung kann allerdings nur maximal zwei Jahre nach dem Zustandekommen des Kaufvertrags geltend gemacht werden.
Notarkosten
Ein weiterer Bestandteil der Nebenkosten, die beim Erwerb von Immobilieneigentum entstehen, sind die Notarkosten. Sie werden vom Notar für diverse Leistungen wie zum Beispiel für die Erstellung des Kaufvertragsentwurfs berechnet. Den größten Kostenfaktor macht jedoch die eigentliche Beglaubigung des Kaufvertrags aus. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben - nur so kann zwischen Verkäufer und Käufer ein gültiges Rechtsgeschäft zustande kommen. Auf welche Höhe sich die Kosten belaufen, hängt primär davon ab, welche Leistungen der Notar erbringen musste. Im Durchschnitt sollte man mit Notarkosten in Höhe von einem Prozent des Kaufpreises rechnen.
Grundbuchamt
Beim Erwerb von Immobilieneigentum führt kein Weg am Grundbuchamt vorbei - immerhin übernimmt das Amt wichtige Aufgaben wie zum Beispiel die Eintragung der Auflassung im Grundbuch und die Umschreibung der Eigentumsverhältnisse. Auf welche Höhe sich die Kosten für die einzelnen Verwaltungsakte belaufen, hängt ganz davon ab, welche Leistungen in Anspruch genommen werden. Im Allgemeinen kann man mit rund 0,5 Prozent des Kaufpreises rechnen. Sollte die Eintragung besonders hoher Grundpfandrechte erforderlich sein, können die Kosten für die Leistungen des Grundbuchamts auch geringfügig höher ausfallen.
Zusammenfassung
Die bisher genannten Kostenarten fallen beim Immobilienkauf grundsätzlich an, wenn man einmal von der Grunderwerbsteuer absieht, die bei Familienverkäufen nicht zu entrichten ist. Wenn man die einzelnen Kosten addiert, so lässt sich sagen, dass man beim Immobilienkauf mit Nebenkosten in Höhe von ca. 5 Prozent des Kaufpreises rechnen sollte.
Weitere Nebenkosten
Es gibt aber noch weitere Arten von Nebenkosten, die beim Erwerb von Immobilieneigentum entstehen können. Eine dieser Kostenarten sind zum Beispiel Maklerkosten. Sofern man eine Immobilie ohne die Zuhilfenahme eines Maklers erwirbt, werden sie natürlich nicht fällig. Allerdings ist dies nicht immer möglich: in einigen Fällen ist es unvermeidbar, die Leistungen eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen. Wenn es dem Makler gelingt, Verkäufer und Käufer zusammenzuführen, so hat dieser Anspruch auf die Zahlung einer Provision, der so genannten Maklercourtage. Zumeist ist die Courtage vom Käufer zu entrichten, unter Umständen kann es aber auch vorkommen, dass sie vom Verkäufer übernommen wird oder beide Seiten die Kosten aufteilen. Auf welche Höhe sich die Maklerkosten belaufen, hängt ganz vom jeweiligen Makler ab. Verallgemeinert lässt sich sagen, dass sie ungefähr zwischen 3 und 6 Prozent des Kaufpreises liegen.
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