Anschlussfinanzierung
Die meisten Bauherren sind froh, wenn sie den Bankenmarathon endlich hinter sich gebracht und den richtigen Finanzierungspartner gefunden haben. Nach dem Abschluss des Darlehens können sie sich erst einmal für eine Weile zurücklehnen. Mit dem Thema Immobilienfinanzierung müssen sie sich erst wieder beschäftigen, wenn die Anschlussfinanzierung bevorsteht.
Selbstverständlich muss sich nicht jeder Darlehensnehmer um eine Anschlussfinanzierung bemühen. Sofern es einem gelingt, das Immobiliendarlehen innerhalb der vereinbarten Zinsbindung vollständig zu tilgen, so ist selbstverständlich keine erneute Darlehensaufnahme erforderlich. Allerdings trifft dies in der Praxis eher selten zu - die meisten Darlehensnehmer sind dazu gezwungen, sich mit dem Thema Anschlussfinanzierung auseinanderzusetzen.
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Eine Anschlussfinanzierung ist immer dann erforderlich, wenn der Darlehensnehmer das Immobiliendarlehen innerhalb der Zinsbindung nicht vollständig getilgt hat oder er nicht über die finanziellen Mittel bzw. genug Eigenkapital verfügt, um den bestehenden Restschuldbetrag nach dem Ablauf der Zinsbindung abzulösen. Möglichkeiten, eine Anschlussfinanzierung vorzunehmen, gibt es gleich mehrere. Auf dieser Seite ist ein kurzer Überblick zu finden. Auf den nachfolgenden Seiten werden die einzelnen Möglichkeiten ausführlich vorgestellt.
Bei der ersten Möglichkeit handelt es sich um die so genannte Prolongation. Unter ihr ist eine Verlängerung des Darlehens beim bisherigen Darlehensgeber zu verstehen. Diese Form der Anschlussfinanzierung findet in der Praxis am häufigsten Anwendung, weil sie sich vergleichsweise einfach gestaltet. Der bisherige Darlehensgeber unterbreitet dem Darlehensnehmer ein Konditionsangebot, welches dieser im Endeffekt nur noch annehmen bzw. unterschreiben muss. Eine einfachere und schnellere Form der Darlehensverlängerung gibt es nicht.
Allerdings sind viele Kreditinstitute dafür bekannt, ihren Bestandskunden nicht gerade die besten Konditionen zu unterbreiten. Weil sich die meisten Darlehensnehmer immer noch für die Prolongation entscheiden, haben die Kreditinstitute ein leichtes Spiel, wenn es darum geht, teure Folgefinanzierungen unter Dach und Fach zu bringen.
Aus diesem Grund sollte jeder potentielle Anschlussfinanzierer darüber nachdenken, seine Finanzierung bei einem anderen Kreditinstitut fortzusetzen. Nach dem Ablauf der Zinsbindung kann die Finanzierung problemlos bei einem anderen Darlehensgeber verlängert werden. Dort wird ein neues Darlehen aufgenommen, mit welchem die alte Finanzierung abgelöst wird. Im Bereich der Immobilienfinanzierung spricht man auch von einer Umschuldung. Zwar ist diese mit einem höheren Aufwand verbunden, aber dafür ermöglicht sie es dem Darlehensnehmer, in den Genuss eines attraktiveren Zinssatzes zu gelangen.
Eine Umschuldung kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Neben dem klassischen Umschuldungsdarlehen bieten einige Kreditinstitute das so genannte Vorratsdarlehen an. Hierbei handelt es sich um eine Finanzierungsform, die es dem Darlehensnehmer ermöglicht, den Zinssatz seiner Anschlussfinanzierung bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt zu sichern. Mit dem Abschluss eines solchen Darlehens kann ein Darlehensnehmer das Zinsänderungsrisiko ganz erheblich minimieren.
Möchte man eine Anschlussfinanzierung schon zu einem früheren Zeitpunkt vornehmen, so gilt es zunächst einmal aus dem Darlehensvertrag vorzeitig herauszukommen. Dies gestaltet sich jedoch gar nicht so einfach. Gegenüber dem Darlehensgeber müssen triftige Gründe angegeben werden, damit eine vorzeitige Kündigung möglich ist. Des Weiteren ist der Darlehensgeber dazu berechtigt, die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die den Zinsschaden kompensieren soll, die dem Darlehensgeber entsteht.
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