Pauschales Berechnungsentgelt für Vorfälligkeitsentschädigung rechtswidrig
Darlehenskunden, die ihren Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen, können sich künftig einiges an Kosten ersparen. Wie das Landgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil bestätigte, sind pauschale Preise für die Berechnung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung nicht gerechtfertigt (Az. 2-21 O 324/11). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Commerzbank. Das Kreditinstitut verlangte bisher pauschal 300 Euro Berechnungsentgelt bei der vorzeitigen Auflösung eines Immobiliendarlehens. Diese Summe wurde Darlehensnehmern zusätzlich zur Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt.
Am Bestehen der Vorfälligkeitsentschädigung nahmen die Richter keinen Anstoß, allerdings an der Festlegung eines pauschalen Berechnungspreises für die Nichtabnahmeentschädigung in den AGBs der Commerzbank. Jene wurde als rechtswidrig eingestuft. Die Bank berechne diesen Betrag ausschließlich im Eigeninteresse, so die Verbraucherschützer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Commerzbank kann in Berufung gehen.