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Energie-Sanierung für Immobilieneigentümer künftig steuerlich absetzbar

Ab 1. Januar 2012 können private Hauseigentümer eine Förderung für die energetische Sanierung erhalten. Das hat die Bundesregierung in einem aktuellen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden beschlossen. Nach dem Vorhaben soll die Förderung vor allem für alle vor 1995 gebauten Gebäude gelten. Anhand der neuen Regelung wäre es möglich, jährlich zehn Prozent der Aufwendungen für die Sanierung steuermindernd geltend zu machen. Bis 2020 soll der bundesweite Durchschnitt des Wärmebedarfs um 20 Prozent sinken.

Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass der Energiebedarf durch eine bessere Dämmung und Sanierungsmaßnahmen wesentlich verringert und dies durch einen Sachverständigen bestätigt wird. Darüber hinaus muss das Gebäude gewinnbringend vermietet bzw. verpachtet sein oder, wenn der Eigentümer das sanierte Objekt selber nutzt, können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend gemacht werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Zinsgünstige Darlehen sollen die Sanierung überdies noch attraktiver gestalten.