Weitere Bundesländer erhöhen die Grunderwerbssteuer
Das der Traum vom Eigenheim gut finanziert sein will, ist den meisten Immobilienkäufern bewusst. Weniger deutlich vor Augen haben viele allerdings die Steuer, die unter Umständen beim Erwerb von Immobilieneigentum fällig wird. Vor allem bei der Grunderwerbssteuer hält der Fiskus die Hand auf.
Lag die Höhe der Grunderwerbssteuer 2006 noch bei bundeseinheitlichen 3,5 Prozent dürfen die Bundesländer inzwischen den Steuersatz individuell festlegen. Davon machen sie auch rege Gebrauch, wie u.a. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie Baden-Württemberg beweisen. In NRW wird ab 1. Oktober die Grunderwerbssteuer auf 5 Prozent heraufgesetzt, Schleswig-Holstein folgt Anfang 2012 und in BW plant die neue Landesregierung aktuell die gleiche Anhebung. Allerdings: Bei Verträgen, die vor Inkrafttreten abgeschlossen werden, gilt weiterhin der bisherige Steuersatz von 3,5 Prozent.
Die Grundsteuer wird bei jedem Kauf von Immobilieneigentum fällig und richtet sich i.d.R. nach dem Objektwert, der im Kaufvertrag steht. Der Anteil der Grunderwerbssteuer sollte bei einer Immobilienfinanzierung bereits eingerechnet werden.
Weitere Bundesländer erhöhen die Grunderwerbssteuer