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Zwischenzins

Der Zinssatz für eine Zwischenfinanzierung wird als Zwischenzins bezeichnet. Eine Zwischenfinanzierung wird in der Regel dann in Anspruch genommen, wenn der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist oder das Darlehen noch nicht ausgezahlt werden kann, weil nicht alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt wurden. Als Zwischenzins gelten allerdings auch die Gebühren, die von der Bank berechnet werden, wenn ein Darlehen nicht in einer Summe, sondern in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt wird. Für den Mehraufwand, den die Bank betreiben muss, berechnet sie einen höheren Zins.

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