Lexikon
- Zweckbestimmungserklärung
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Die Zweckbestimmungserklärung oder kurz Zweckerklärung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber darüber, welchen Zweck und Umfang die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte haben. Sie gibt Auskunft darüber, welche Verbindlichkeiten durch die Grundschuld abgesichert werden. Die Zweckbestimmungserklärung schafft damit eine Verbindung zwischen Forderung und Grundpfandrecht.
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