Lexikon
- Zusatzsicherheiten
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Zusatzsicherheiten werden nötig, wenn die Beleihungsgrenze für das Objekt überschritten würde oder der Kunde keine ausreichende Bonität hat. In diesen Fällen verlangt die Bank zusätzliche Sicherheiten für das Darlehen. Als Zusatzsicherheiten können Bürgschaften, etwa durch den Arbeitgeber, eine Bank oder Verwandte, gestellt, Wertpapiere und Bankguthaben verpfändet und der Erlös aus dem Verkauf von Versicherungen (Kapital- oder Risikolebensversicherungen) abgetreten werden.
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