Lexikon
- Wertgutachten
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Mit einem Wertgutachten werden der Verkehrs- und der Beleihungswert einer Immobilie bestimmt. Der Sachverständige, der mit dem Wertgutachten beauftragt wird und für seine Arbeit zwischen 0,2 und 1,0 Prozent der Kreditsumme als Gebühren in Rechnung stellt, berücksichtigt dabei die Grundstückslage, den Zustand der Häuser und Gebäude auf dem Grundstück, die Außenanlagen, bei Mietobjekten auch die Mieteinnahmen sowie die örtlichen Verhältnisse am Immobilienmarkt. Das Wertgutachten ist eine der Grundlagen der Baufinanzierung. Anhand des ermittelten Beleihungswertes bestimmt die Bank, wie hoch der maximal Kreditbetrag sein darf.
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