Lexikon
- Werbungskosten
-
Der Begriff Werbungskosten wird über den Paragraphen 9 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Demnach sind Werbungskosten alle Aufwendungen, die nötig sind, um Einnahmen zu erwerben, zu sichern und zu erhalten. Sie lassen sich steuerlich geltend machen. Im Normalfall, bei nicht selbständig Tätigen, zählen unter anderem die Beiträge zu Berufsverbänden oder die Ausgaben für Arbeitsmittel zu den Werbungskosten. Bei der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien gehören neben den Kosten für die Finanzierung und Geldbeschaffung, also den Zinsen und Gebühren für das Darlehen und dessen Bereitstellung, auch die Kosten für die Bewirtschaftung der Immobilie, die Absetzung für Abnutzung und die Instandhaltungskosten zu den Werbungskosten.
Vergleichsangebot anfordern
Sie suchen die passende Immobilienfinanzierung? Lassen Sie sich ein kostenloses
und unverbindliches Vergleichsangebot erstellen. Entscheiden Sie sich für das Beste!
|
ein Dienst von finanzexperten-finden.de |
________________________________________________________________________________
Vergleichen Sie - es lohnt sich:
Vergleich von Immobilienfinanzierungen >>
Vergleich von Bausparverträgen >>
Vergleich von Versicherungsdarlehen >>
Vergleich von Versicherungen >>
Top-Angebote
Bausparkassen:
Wüstenrot >>
Schwäbisch Hall >>
BKM Bausparen >>
Immobilienfinanzierungen:
1822direkt >>
BKM Bausparkasse >>
DTW >>
Versicherungen:
Gebäudeversich. >>
Rechtsschutzversich. >>
Hausratsversich. >>
Unsere Empfehlung
Vergleichsangebot von Experten anfordern. Das Angebot unverbindlich, kostenlos, anbieterneutral. Das beste Angebot wählen Sie!
Vergleichsangebot >>
Ihr Anliegen
Vergleiche:
Bauspardarlehen >>
Immobilienfinanzierung >>
Versicherungsdarlehen >>
Versicherungen >>
Versicherungen:
Gebäudeversicherung >>
Rechtsschutz >>
Leistungsversicherung >>
Hausratversicherung >>
Lebensversicherung >>
Immobilien:
Haus verkaufen >>
Immobilien kaufen >>
Wohnungen mieten >>
Auslandsimmobilien >>
Gewerbeimmobilien >>
Top-Konditionen