Lexikon
- Vorvalutierungszuschlag
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Ein Vorvalutierungszuschlag wird fällig, wenn die Bank einen Immobilienkredit auszahlt, ehe die Sicherung über den Eintrag des Grundpfandrechts im Grundbuch erfolgt ist. Die Grundschuld als Beleg für die veränderten Besitzverhältnisse ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass eine Bank einen Kredit zur Auszahlung bringt. Eine Möglichkeit, eine Vorvalutierung zu erreichen, ist das Notaranderkonto. Dann liegt es am Notar, für den Grundbucheintrag zu sorgen und das Geld treuhänderisch zu verwalten. Dafür, dass der Kreditbetrag vorzeitig ausgezahlt wird, verlangt die Bank Gebühren in Form des Vorvalutierungszuschlages
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