Lexikon
- Vorlasten
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Vorlasten sind Grundpfandrechte, die bereits im Grundbuch eingetragen sind und bei Aufnahme eines weiteren Immobilienkredites im Rang vor dem neuen Grundpfandrecht (zum Beispiel eine Grundschuld) stehen. Neben den vorrangigen Grundpfandrechten gehören auch der Nießbrauch und das Vorkaufsrecht zu den so genannten Vorlasten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass durch eine Vereinbarung bestehende Lasten zugunsten des neuen Rechts zurücktreten. Von Bedeutung sind Vorlasten unter anderem, wenn es zu einer Zwangsvollstreckung kommen sollte. In einem solchen Fall hängt es von der Rangstelle ab, welcher Gläubiger zuerst bedient wird.
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