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Vorkosten

Die Finanzierungskosten für eine selbst genutzte Immobilie wie das Damnum oder die Bauzeitzinsen sowie die Erhaltungsaufwendungen, die vor Bezug anfallen, sind Vorkosten. Im Rahmen der Anfang 2006 abgeschafften Eigenheimzulage konnten die Vorkosten als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das galt für alle Immobilien, deren Herstellungs- bzw. Kaufdatum vor dem 1. Januar 1999 lag. Ausschlaggebend dafür, dass die Vorkosten als Sonderausgaben anerkannt wurden, war das Datum des Kaufvertrages bzw. des Bauantrages.

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