Lexikon
- Umbauter Raum
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Der umbaute Raum gibt das von den Außenmauern, dem Dach und der Kellersohle oder - bei nicht unterkellerten Häusern - der Geländeoberkante umschlossene Bauvolumen einer Immobilie an. Der Wert wird gemäß DIN 277 in Kubikmetern angegeben. Der umbaute Raum ist einer der Faktoren, die bei einem Wertgutachten berücksichtigt werden und sich auf den Beleihungswert der Immobilie auswirken. Daher finden sich die Informationen zum umbauten Raum auch in den Objektunterlagen wieder. Sie müssen bei einem Antrag auf ein Immobiliendarlehen und beim Bauantrag vorgelegt werden.
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