Lexikon
- Treuhandauszahlung
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Eine Treuhandauszahlung erfolgt unter anderem auf ein Notaranderkonto. Der Darlehensbetrag wird nicht direkt an den Kunden, sondern an einen vertrauenswürdigen Dritten wie den Notar ausgezahlt. Über das Geld darf bei einer Treuhandauszahlung erst dann verfügt werden, wenn alle von der Bank bzw. dem Geldgeber geforderten Auflagen erfüllt wurden. Möglich ist eine Treuhandauszahlung auch im Rahmen von Umschuldungen. Auflage, um über das Geld verfügen zu können, ist in einem solchen Fall, dass die Bank, bei der ein Kredit abgelöst werden soll, eine eingetragene Grundschuld löscht oder abtritt.
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