Lexikon
- Tilgungsverrechnung
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Normalerweise wird die Tilgungsleistung des Kreditnehmers gemäß den Bedingungen der Bank sofort mit der Restschuld verrechnet, was sich direkt auf die Zinslast auswirkt. In dem Fall handelt es sich um eine sofortige Tilgungsverrechnung, das heißt die Tilgung wird sofort verrechnet. Anders bei der nachschüssigen Tilgungsverrechnung, die beispielsweise viertel- oder halbjährlich vereinbart wird. Dadurch, dass nicht tagesgenau verrechnet wird, erhöht sich der Effektivzins und verteuert das Darlehen.
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