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Tilgungsfreijahre

Es besteht die Möglichkeit, mit der Bank so genannte Tilgungsfreijahre zu vereinbaren. In dem Fall beginnt die Tilgung des Darlehens nicht direkt, nachdem die Summe ausgezahlt wurde, sondern erst nach Ablauf der Tilgungsfreijahre. Während dieser Zeit muss der Darlehensnehmer lediglich den vereinbarten Zinssatz zahlen. Auf diese Weise sollen die für denn Bauherren oder Immobilienkäufer meist schwierigen Anfangsjahre überbrückt werden. Durch die Tilgungsfreijahre ergibt sich im Anschluss häufig eine höhere Tilgung. Ob die höhere Belastung tragbar ist, muss vorab kalkuliert werden.

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