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Tilgungsaussetzung (Bankvorausdarlehen)

Die Tilgungsaussetzung ist eine Vereinbarung von Darlehensgeber und Darlehensnehmer, dass die Tilgung für einen bestimmen Zeitraum ausgesetzt wird. Der Kunde zahlt während dieser Zeit nur den vereinbarten Zinssatz an die Bank. Anstelle der sonst fälligen Tilgung wird in einen Tilgungsersatz bzw. ein Tilgungssurrogat eingezahlt. Das kann eine Kapital-Lebensversicherung sein, eine Rente, ein Fondsparplan oder ein Bausparvertrag. Mit dem Erlös aus dem Tilgungsersatz wird später das Darlehen abgelöst. Dazu werden die Ansprüche aus dem Sparplan an den Kreditgeber abgetreten.
Vereinbart wird eine Tilgungsaussetzung bei Bankvorausdarlehen, mit denen ein Bausparvertrag vorfinanziert wird. Der Kunde erhält einen Kredit in Höhe der vereinbarten Bausparsumme und löst das Darlehen ab, sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Anstelle der Tilgung muss der Vertrag bespart werden.

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