Lexikon
- Teilvalutierungs- bzw. Teilauszahlungszuschlag
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Der Teilvalutierungs- bzw. Teilauszahlungszuschlag wird fällig, wenn ein Immobiliendarlehen nicht in einem Betrag ausgezahlt wird, sondern in mehreren Teilbeträgen. Das ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Bank den Kredit nur entsprechend des Baufortschritts valutiert. Der Teilvalutierungszuschlag wird erhoben - als Gebühr oder Zinssaufschlag - um die mit den Teilauszahlungen verbundenen zusätzlichen Kosten und den Aufwand auszugleichen. Da viele Banken von Anfang an einen gewissen Auszahlungsturnus kalkulieren, sind diese Kosten in den vereinbarten Konditionen häufig schon enthalten.
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