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Steuerliche Förderung des Wohnungsbaus

Der Wohnungsbau wird vom Staat durch steuerliche Vergünstigungen gefördert. Dazu gehören Abschreibungen - die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden bei der linearen Abschreibung bis zum Baujahr 1924 über 40 Jahr mit jährlich 2,5 Prozent und ab Baujahr 1925 über 50 Jahre mit jährlich 2,0 Prozent abgeschrieben -, die Vorkosten, die beispielsweise durch das Damnum oder Bauleitzinsen entstehen, Sonderausgaben und der Schuldzinsenabzug.

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