Lexikon
- Sonderausgaben
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Sonderausgaben sind per Einkommensteuergesetz festgelegte Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger von seinen Gesamteinkünften abziehen und somit steuerlich geltend machen kann. Zu den Sonderausgaben werden neben den Beiträgen zur Sozial- und Rentenversicherung, Spenden, bereits gezahlten Kirchensteuern und Aufwendungen für die private Altersvorsorge - etwa eine Rürup-Rente - auch die Kosten vor dem Bezug eines Eigenheims sowie die Abzugsbeträge zur Förderung des Wohneigentums gezählt.
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