Lexikon
- Sicherungszweckerklärung
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Die Sicherungszweckerklärung bzw. Zweckerklärung oder auch Zweckbestimmungserklärung ergänzt die Grundschuld und stellt eine Vereinbarung der beiden Vertragsparteien, des Kreditgebers und -nehmers dar. Durch die Sicherungszweckerklärung wird eine Verbindung geschaffen zwischen der Darlehensforderung und der Grundschuld. Festgelegt wird, wofür und in welcher Höhe das Grundpfandrecht durch den Kreditgeber genutzt werden darf.
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