.

Lexikon

Begriff suchen:

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Verzichtet ein Bürge auf die Einrede der Vorausklage - geregelt durch den Paragraphen 773 des Bürgerlichen Gesetzbuches -, handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Bei der Einrede auf Vorausklage darf der Gläubiger sich erst dann an den Bürgen wenden, wenn alle Versuche gescheitert sind, die noch ausstehenden Forderungen über das bewegliche Vermögen des Schuldners auszugleichen. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft muss der Bürge sofort mit seinem gesamten Vermögen haften. Er kann in dem Fall nicht verlangen, dass der Gläubiger eine Vorausklage gegen den Hauptschuldner anstrebt.

Zurück

Top-Immobilienfinanzierung

Top-Konditionen
Bestes Angebot
      von 150 Anbietern

Hohe Sicherheit
Flexible Tilgung
Top-Zinsen

Testsieger Zinsen
Günstige Angebote
Top-Beratung



Bausparkassen Testsieger

Rendite bis 4,00%
Top-Darlehenszins
Testsieger 2011

Bester Service
Top-Beratung
Individuelle Tarife

bis 4,00% Zinsen
Darlehen ab 1,80%
Flexibel einsetzbar






Vergleichsangebot anfordern


    Sie suchen die passende Immobilienfinanzierung? Lassen Sie sich ein kostenloses
    und unverbindliches Vergleichsangebot erstellen. Entscheiden Sie sich für das Beste!





Unerlässliche Versicherungen

Individuell versichert
Antrag in 3 Schritten
Günstigste Prämien

Bester Schutz
Für Hausbesitzer
Kleine Prämien



Top-Policendarlehen

Rückkauf ab 1000€
Individuell
Darlehensrechner

Rückkauf ab 5000€
Günstiger Zins
Schnelle Liquidität




 

________________________________________________________________________________

Vergleichen Sie - es lohnt sich:


Vergleich von Immobilienfinanzierungen >>
Vergleich von Bausparverträgen >>
Vergleich von Versicherungsdarlehen >>
Vergleich von Versicherungen >>

 

Unsere Empfehlung

Vergleichsangebot von Experten anfordern. Das Angebot unverbindlich, kostenlos, anbieterneutral. Das beste Angebot wählen Sie!
Vergleichsangebot >>