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Schuldzinsenabzug

Die Zinsen, die ein Darlehensnehmer für einen Kredit bezahlt, werden als Schuldzinsen bezeichnet. Ein Schuldzinsenabzug ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn mit dem Kredit eine nicht privat genutzte Immobilie, sondern ein vermietetes Objekt finanziert wird. Dann können die Schuldzinsen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden und führen somit zu einer Steuerentlastung. Das gilt unabhängig davon, ob die Kosten durch die Finanzierung vor oder nach dem Einzug eines Mieters entstehen.

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