Lexikon
- Schuldübernahme
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Bei der Schuldübernahme wird ein bestehender Vertrag auf einen neuen Darlehensnehmer umgeschrieben, während der bisherige Kunde aus dem Darlehensvertrag ausscheidet. Für diesen Schritt ist das Einverständnis aller Vertragsparteien Voraussetzung. Banken und Kreditinstitute stimmen normalerweise nur zu, wenn der neue Kreditnehmer mindestens die gleiche Bonität nachweisen kann wie der Vorgänger. Von Belang ist eine Schuldübernahme meistens dann, wenn der Käufer einer Immobilie die bereits bestehende Baufinanzierung des aktuellen Besitzers übernehmen möchte. Dann ist es ratsam, vor dem Kauf mit der Bank über die Option und die Konditionen der Schuldübernahme zu sprechen.
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