Lexikon
- Schätzung
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Banken sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, den Beleihungswert eines Objektes zu ermitteln. Das geschieht durch eine Schätzung, die von einem Sachverständigen oder einer Schätzungsbehörde vorgenommen wird. Weitere Bezeichnungen für die Schätzung sind Taxe und Wertgutachten. In die Schätzung fließen neben der Lage des Grundstücks auch der Zustand des oder der Gebäude, die örtlichen Marktverhältnisse und die erzielten bzw. nachhaltige erzielbaren Mieteinnahmen ein. Dadurch, dass in der Regel ein externer Bausachverständiger mit der Schätzung beauftragt wird, fallen Schatzgebühren an.
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