Lexikon
- Schätzgebühren
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Dafür, dass ein Sachverständiger im Auftrag der Bank ein Wertgutachten für eine Immobilie erstellt, werden Gebühren fällig. Die Kosten für die Schätzung werden entweder pauschal in Rechnung gestellt oder als Prozentsatz der Kreditsumme. Üblich sind 0,2 bis 1,0 Prozent des Kreditvolumens. Tragen muss diese Kosten der Darlehensnehmer. Die Schätzgebühren werden bei Abschluss des Darlehensvertrages vereinbart und bei der Auszahlung direkt vom Nominalbetrag einbehalten. Sie wirken sich nicht auf den Effektivzins aus, da die Dienstleistung laut Preisangabenverordnung in keinem direkten Zusammenhang mit der Zusage des Darlehens steht. Um verschiedene Angebote miteinander vergleichen zu können, müssen daher auch die Schätzgebühren berücksichtigt werden.
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