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Rücktritt vom Darlehensvertrag

Der Kreditgeber hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, mit einer einseitigen Willenserklärung vom Darlehensvertrag zurückzutreten und ihn aufzuheben, wenn der Kredit noch nicht ausgezahlt ist. Gründe für den Rücktritt vom Darlehensvertrag durch die Bank liegen unter anderem dann vor, wenn der Kunde die Voraussetzungen für die Auszahlung innerhalb der Annahmefrist nicht erfüllt bzw. absehbar ist, dass der Kunde sie nicht erfüllen kann. Auch Informationen, die nachträglich bekannt werden und eine Auszahlung nicht rechtfertigen, sowie falsche Angaben des Kreditnehmers im Kreditvertrag führen zum Rücktritt durch die Bank. Der Kunde selbst kann vom Darlehensvertrag zurücktreten, wenn beispielsweise der Kaufvertrag für eine Immobilie nicht wie geplant zustande kommt. Unabhängig welcher Vertragspartner zurücktritt, kann die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung vom Darlehensnehmer verlangen, um die entstandenen Kosten zu decken.

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