.

Lexikon

Begriff suchen:

Rückgewähransprüche

Bestehen seitens des Kunden keine finanziellen Verpflichtungen mehr gegenüber der Bank und wurde der Immobilienkredit ordnungsgemäß zurückgezahlt, hat der Kunde einen Rückgewähranspruch. Das heißt, er hat Anspruch darauf, dass die von der Bank im Grundbuch eingetragene Grundschuld gelöscht wird. Anstelle der Löschung der Grundschuld kann der Kunde auch eine Abtretung bzw. Übertragung der Grundschuld an einen anderen Gläubiger beantragen. Bei nachrangigen Grundschuldrechten lassen sich die Gläubiger die Rückgewähransprüche häufig vom Eigentümer des Grundstücks abtreten. Der Rückgewähranspruch ist grundsätzlich pfändbar und abtretungsberechtigt.

Zurück

Top-Immobilienfinanzierung

Top-Konditionen
Bestes Angebot
      von 150 Anbietern

Hohe Sicherheit
Flexible Tilgung
Top-Zinsen

Testsieger Zinsen
Günstige Angebote
Top-Beratung



Bausparkassen Testsieger

Rendite bis 4,00%
Top-Darlehenszins
Testsieger 2011

Bester Service
Top-Beratung
Individuelle Tarife

bis 4,00% Zinsen
Darlehen ab 1,80%
Flexibel einsetzbar






Vergleichsangebot anfordern


    Sie suchen die passende Immobilienfinanzierung? Lassen Sie sich ein kostenloses
    und unverbindliches Vergleichsangebot erstellen. Entscheiden Sie sich für das Beste!





Unerlässliche Versicherungen

Individuell versichert
Antrag in 3 Schritten
Günstigste Prämien

Bester Schutz
Für Hausbesitzer
Kleine Prämien



Top-Policendarlehen

Rückkauf ab 1000€
Individuell
Darlehensrechner

Rückkauf ab 5000€
Günstiger Zins
Schnelle Liquidität




 

________________________________________________________________________________

Vergleichen Sie - es lohnt sich:


Vergleich von Immobilienfinanzierungen >>
Vergleich von Bausparverträgen >>
Vergleich von Versicherungsdarlehen >>
Vergleich von Versicherungen >>

 

Unsere Empfehlung

Vergleichsangebot von Experten anfordern. Das Angebot unverbindlich, kostenlos, anbieterneutral. Das beste Angebot wählen Sie!
Vergleichsangebot >>