Lexikon
- Rückgewähransprüche
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Bestehen seitens des Kunden keine finanziellen Verpflichtungen mehr gegenüber der Bank und wurde der Immobilienkredit ordnungsgemäß zurückgezahlt, hat der Kunde einen Rückgewähranspruch. Das heißt, er hat Anspruch darauf, dass die von der Bank im Grundbuch eingetragene Grundschuld gelöscht wird. Anstelle der Löschung der Grundschuld kann der Kunde auch eine Abtretung bzw. Übertragung der Grundschuld an einen anderen Gläubiger beantragen. Bei nachrangigen Grundschuldrechten lassen sich die Gläubiger die Rückgewähransprüche häufig vom Eigentümer des Grundstücks abtreten. Der Rückgewähranspruch ist grundsätzlich pfändbar und abtretungsberechtigt.
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