Lexikon
- Realkredit
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Ein langfristiges Darlehen, das zweck- und objektgebunden ist und durch Grundpfandrechte - Hypothek oder Grundschuld - abgesichert wird, ist ein Realkredit. Gewährt wird ein Realkredit gemäß dem Kreditwesengesetz ausschließlich im Rahmen der Beleihungsgrenze, die in der Regel 60 Prozent des Beleihungswertes entspricht. Die Absicherung durch den Grundbucheintrag erfolgt beim Realkredit bei Banken und Sparkassen immer an erster, bei Darlehen einer Bausparkasse an zweiter Rangstelle. Gedeckt ist der Realkredit nur über den Grund und Boden, also den Boden- bzw. den Verkehrswert und mögliche Erträge aus der Immobilie.
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