Lexikon
- Rangbescheinigung
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Bei der Rangbescheinigung handelt es sich um eine notarielle Bestätigung. Der Notar bescheinigt der Bank über das Rangattest, dass die Grundschuld an der vereinbarten Rangstelle im Grundbuch eingetragen werden kann und diesem Schritt nichts entgegensteht. Hindernisse wären beispielsweise bereits beim Grundbuchamt vorliegende Anträge. Der beurkundende Notar übernimmt mit der Bescheinigung die Gewähr dafür, dass die rangrichtige Eintragung erfolgen kann. Die Rangbescheinigung ist nötig, damit die Bank ein vereinbartes Darlehen auszahlt, bevor die Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Das kann dann von Nutzen sein, wenn der Kauf einer Immobilie frühzeitig abgewickelt werden soll.
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