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Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung, kurz PAngV, trat 1985 in Kraft und wurde zum Schutz der Verbraucher geschaffen. Sie wird in vielen geschäftlichen Bereichen angewandt, insbesondere bei allen Finanzgeschäften, darunter auch die Immobilienfinanzierung. Kreditinstitute sind laut Preisangabenverordnung dazu verpflichtet, ihre Angebote zu gestalten, dass der Kunde alle relevanten Kosten und Gebühren kennt und somit die Möglichkeit hat, verschiedene Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Dazu trägt auch die Vorschrift bei, dass im Privatkundengeschäft grundsätzlich der Effektivzins genannt werden muss, weil im effektiven Zinssatz im Gegensatz zum Nominalzins auch die Kosten berücksichtigt werden.

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