Lexikon
- Pfandbrief
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Pfandbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere, die von Hypothekenbanken ausgegeben werden, um die nötigen finanziellen Mittel für langfristige Immobiliendarlehen zu beschaffen, sprich sie zu refinanzieren. Das gilt für private wie gewerbliche Bauvorhaben. Dienen die Pfandbriefe der Refinanzierung von Hypothekendarlehen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass sie durch erstrangige Hypotheken in mindestens der gleichen Höhe und mit dem gleichen Zinsertrag gedeckt sein müssen. Das gilt auch für alle im Umlauf befindlichen Pfandbriefe und Kommunalobligationen (öffentliche Pfandbriefe). Die gesetzlich vorgeschriebene Deckung über Hypotheken muss jederzeit gewährleistet sein.
Alle Hypotheken, Grundschulden und sonstigen Werte, die der Absicherung der Pfandbriefe dienen, werden im Hypothekregister bzw. bei Kommunalobligationen im Deckungsregister eingetragen. Durch die gesetzlichen Vorschriften, die Pfandbriefe zu so genannten mündelsichern Wertpapieren machen, gelten sie als äußert sichere Anlage. Für die Einhaltung der Gesetzesvorgaben sorgt ein Treuhänder.
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