Lexikon
- Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus
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Der Staat greift angehenden Hausbesitzern durch die <>öffentliche Förderung des Wohnungsbaus> finanziell unter die Arme. Diese Förderung hat viele Gesichter. Daher muss von Fall zu Fall überprüft, welche Möglichkeiten in Anspruch genommen werden können. Möglich sind steuerliche Vergünstigungen etwa durch Abschreibungen, zinsgünstige Darlehen beispielsweise durch die KfW-Förderbank, Zuschüsse, in Form von Aufwendungszuschüssen unter anderem, wenn ökologisch gebaut wird, oder Bürgschaften. Die Regeln für die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus variieren von Bundesland zu Bundesland. Teilweise legen die Länder eigene Fördertöpfe auf. Andere Fördermaßnahmen gelten bundesweit. Über die Möglichkeiten und Voraussetzungen, in den Genuss einer Förderung zu kommen - oft ist die Bewilligung an Einkommensgrenzen gebunden - informieren neben den Stadt- und Kreisverwaltungen auch die Ämter für Wohnungswesen.
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