Lexikon
- Notarielle Beurkundung
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Der Gesetzgeber verlangt bei bestimmten Rechtsgeschäften, dass ein Notar sie zum Schutz der beteiligten Parteien beurkundet. Das betrifft unter anderem den Verkauf von Grundstücken und deren Belastung durch Grundpfandrechte. Aufgabe des Notars ist es, die Identität der Personen zu bestätigen, sie über das Geschäft und dessen rechtliche Tragweite zu belehren, die Erklärungen der Parteien eindeutig wiederzugeben und Irrtümer, etwa aufgrund der Unerfahrenheit eines der Geschäftspartner, zu vermeiden. Die notarielle Beurkundung beschränkt sich somit nicht nur darauf, die Richtigkeit der Unterschriften zu bestätigen wie bei einer reinen Beglaubigung, sondern auch auf den Inhalt des Geschäfts.
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