Lexikon
- Notarbestätigung
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Der Notar bescheinigt der Bank mit der so genannten Notarbestätigung, dass dem Eintrag im Grundbuch an rangrichtiger Stelle kein weiterer Antrag beim Grundbuchamt entgegensteht. Dementsprechend ist die Notarbestätigung ein Rangattest. Durch die Notarbestätigung ist es möglich, dass ein Darlehen vorzeitig ausgezahlt wird, schon bevor der Grundbucheintrag erfolgt. Der Notar übernimmt durch seine Bestätigung die Gewähr, dass der Eintrag rangrichtig erfolgt.
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