Lexikon
- Notaranderkonto
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Ein Notaranderkonto ist ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Treuhandkonto. Das Geld wird durch den Notar verwaltet. Er sorgt dafür, dass das Kapital vom übrigen Vermögen der Person getrennt ist. Zum Einsatz kommt ein Notaranderkonto in der Regel dann, wenn eine vorzeitige Darlehensauszahlung angestrebt wird, beispielsweise um den Kauf einer Immobilie schneller abwickeln zu können, die Grundschuld jedoch noch nicht eingetragen wurde. Das Geld bleibt solange auf dem Konto, bis die Sicherung über den Grundbucheintrag erfolgt ist. Vorher hat der Verkäufer keinen Zugriff auf den Betrag. Für die ordnungsgemäße Verwendung des Geldes haftet der Notar. Dafür, dass er ein Notaranderkonto einrichtet, werden Gebühren berechnet.
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