Lexikon
- Nichtabnahmeentschädigung
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Für den Fall, dass ein Kreditvertrag abgeschlossen wird, der Kunde das Darlehen jedoch nicht in Anspruch nimmt, sprich er nimmt es nicht ab, berechnet die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung. Die Entschädigung soll den Schaden ausgleichen, der durch die Nichtabnahme entsteht, unter anderem weil der Bank Gewinn entgeht und sie für die Refinanzierung selbst in Vorlage gegangen ist. Berechnet wird die Nichtabnahmeentschädigung wie eine Vorfälligkeitsentschädigung.
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